Begriff "Abstimmung"


 

Volljährige Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben im Vergleich zu den meisten Ländern ein sehr grosses politisches Mitspracherecht: Sie können über die meisten politischen Sachfragen und Gesetze bestimmen. Das politische Mitspracherecht der Abstimmung ist von den Wahlen klar abzugrenzen.

 

 

Bei Abstimmungen wird über Sachfragen entschieden, bei Wahlen werden Personen für bestimmte Aufgaben bestimmt. Das Schweizer Volk hat zwei grundlegende Instrumente, um auf Sachfragen auf Bundesebene Einfluss zu nehmen: Die Initiative und das Referendum.

 

Bei der Initiative können Bürgerinnen und Bürger einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Änderung oder Ergänzung der Verfassung verlangen. Damit eine Volksinitiative auf Bundesebene zustande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Nach Prüfung der Unterschriften auf deren Gültigkeit durch die Bundeskanzlei werden für gültig erklärte Initiativen vom Bundesrat, Nationalrat und Ständerat zur Annahme oder Ablehnung empfohlen. Anschliessend kann das gesamte Schweizer Stimmvolk an der Urne zur entsprechenden Vorlage Stellung nehmen.

 

Mit dem Referendum erhält das Volk die Möglichkeit, über Parlamentsentscheide im Nachhinein zu befinden. Es wird zwischen einem fakultativen und einem obligatorischen Referendum unterschieden. Gesetze, allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse sowie völkerrechtliche Verträge, welche unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen, unterstehen dem fakultativen Referendum. Ergreifen 50‘000 Stimmbürger innerhalb von 100 Tagen das Referendum, so wird der Parlamentsbeschluss der Volksabstimmung unterstellt. Das Gesetz tritt nur dann in Kraft, wenn die Mehrheit der Abstimmenden die Vorlage annimmt (einfaches Volksmehr). Alle Änderungen der Verfassung sowie die Genehmigung von Staatsverträgen, welche den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (wie etwa die UNO) zum Gegenstand haben unterliegen dem obligatorischen Referendum. Das obligatorische Referendum verlangt das Mehr von Volk und Kantonen. Beim Stimmengleichstand des Kantonsmehrs (11,5 zu 11,5) gilt die Vorlage als abgelehnt.

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